1. Parkbedingungen und allgemeine Informationen
- Die Betriebsordnung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Parkplatzbetreiber, der Gesellschaft THERMAL-F, a.s., IdNr. 254 01 726 (im Folgenden kurz „Betreiber“ genannt), und den Fahrern von Kraftfahrzeugen, die die Stellplätze auf dem Parkplatzgelände vorübergehend nutzen (im Folgenden kurz „Kunde" genannt).
- Die Betriebsordnung basiert auf der geltenden Rechtslage, insbesondere auf dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der geltenden Fassung, dem Gesetz Nr. 361/2000 Slg., über den Straßenverkehr und über Änderungen einiger Gesetze, in der geltenden Fassung des Gesetzes Nr. 19/1997 Slg., über den Straßenverkehr, in der geltenden Fassung.
- Vertrag über die Möglichkeit der Einfahrt und des Parkens auf einem freien Stellplatz: Das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Kunden entsteht stets für eine bestimmte Zeit, und zwar entweder im Moment der Bezahlung der langfristigen Parkgebühr für den vereinbarten Zeitraum oder durch das Abstellen des Kraftfahrzeugs auf einem markierten freien Stellplatz auf dem Parkplatzgelände, und endet mit der Ausfahrt des Kraftfahrzeugs aus dem Parkplatz oder nach Ablauf des Zeitraums, für den die langfristige Parkgebühr bezahlt wurde. Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen dem Betreiber und dem Kunden ist die Verpflichtung des Betreibers, dem Kunden die Einfahrt und das Parken auf einem markierten freien Parkplatz für ein Kraftfahrzeug auf dem Parkplatzgelände zu ermöglichen und im Gegenzug die Verpflichtung des Kunden, dem Betreiber den Preis für diese Möglichkeit gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Betreibers zu zahlen. Mit dem Abschluss des Vertrages über die Möglichkeit der Einfahrt und des Parkens auf einem markierten freien Stellplatz akzeptiert der Kunde diese Betriebsordnung und die Preisliste des Betreibers und bestätigt, dass er mit dem Inhalt vollständig vertraut ist.
- Der Betreiber haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch Dritte oder darin gelagerte Gegenstände im Sinne von § 2945 Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, verursacht werden. Für den Kunden sowie für Dritte ist diese Betriebsordnung verbindlich mit der Einfahrt auf das Parkplatzgelände, wobei der Parkplatznutzer neben der Betriebsordnung auch den Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten hat.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Parkplatz nicht um einen bewachten Parkplatz handelt.
- Der Kunde verpflichtet sich, den Parkschein nicht im abgestellten Fahrzeug zu belassen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei Verlust des Parkscheins verpflichtet ist, dem Betreiber eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 CZK zu zahlen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Parkgebühr vor der Ausfahrt aus dem Parkplatz zu bezahlen und nach der Bezahlung das Gelände innerhalb von 15 Minuten zu verlassen.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Parkkapazität bei bestimmten Veranstaltungen, insbesondere während des Internationalen Filmfestivals Karlovy Vary, zu begrenzen, und die Kunden sind verpflichtet, die Anweisungen des Betreibers zu befolgen.
2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass auf dem Parkplatzgelände Folgendes verboten ist:
- offenes Feuer zu verwenden;
- Kraftfahrzeuge außerhalb der vorgesehenen Ladestationen zu laden;
- Kraftfahrzeuge an Plätzen mit Ladestationen zu parken, wenn das Fahrzeug gerade nicht geladen wird;
- mit LPG-Fahrzeugen in Tiefgaragen einzufahren und dort zu parken;
- mit Fahrzeugen einzufahren, deren Abmessungen die maximale Höhe von 1,80 m überschreiten;
- Gegenstände jeglicher Art, insbesondere Gegenstände aus brennbaren Materialien abzustellen und zu lagern;
- Fahrzeuge zu betanken, Reparaturen durchzuführen, Öl und andere Betriebsflüssigkeiten abzulassen und zu wechseln, Fahrzeuge zu waschen usw.;
- den Motor länger als unbedingt nötig laufen zu lassen;
- mit Fahrzeugen einzufahren und zu parken, die einen undichten Tank oder andere Beschädigungen aufweisen, welche den Betrieb des Parkplatzes oder die übrigen Nutzer gefährden könnten;
- mit Fahrzeugen einzufahren, und zu parken, die sich nicht in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befinden, kein Kfz-Kennzeichen haben oder anderweitig nicht die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen und sicheren Straßenverkehr erfüllen;
- Fahrzeuge außerhalb der vorgesehenen Stellplätze abzustellen, insbesondere in den Fahrspuren, vor der Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes, da dadurch der Betriebsablauf des Parkplatzes gefährdet werden könnte;
- sich auf Inlineskates, Skateboards oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln zu bewegen;
- Ausbildungsfahrten von Fahrschulen durchzuführen;
- Flyer und sonstiges Werbematerial an den Scheibenwischern der Fahrzeuge anzubringen;
- alkoholische Getränke und psychotrope Substanzen zu konsumieren;
- Tiere frei herumlaufen zu lassen;
- Personen und Tiere in einem auf dem Parkplatz abgestellten, verschlossenen Fahrzeug zurückzulassen.
3. Rechte und Pflichten des Betreibers:
Der Betreiber ist verantwortlich für:
- die Verkehrskennzeichnung und die Organisation des Verkehrs auf dem Parkplatz;
- eine gut sichtbare Anbringung von Preislisten für Parkdienstleistungen sowie der Betriebsordnung;
- die Ausstellung eines Zahlungsbelegs über die Parkgebühren auf Verlangen;
- die Richtigkeit und Vollständigkeit der Steuerbelege für die Parkgebühr;
- der Betreiber haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden.
Der Betreiber ist berechtigt:
- von den Kunden die Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Betriebsordnung zu verlangen;
- das Parken von Fahrzeugen auf dem Parkplatz zu verweigern, aus denen Kraftstoffe, Öl oder andere Flüssigkeiten austreten oder die anderweitig die Sauberkeit und Sicherheit auf dem Parkplatz gefährden;
- Fahrzeuge vom Parken auszuschließen, die nicht verkehrssicher sind oder kein Kfz-Kennzeichen haben;
- Fahrzeuge vom Parken auszuschließen, die nicht ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert sind;
- das Parken von Fahrzeugen zu verweigern, wenn alle Stellplätze belegt sind;
- ein Fahrzeug, das außerhalb eines ausgewiesenen Stellplatzes abgestellt ist, sowie ein Fahrzeug, das den Parkplatzbetrieb in irgendeiner Weise blockiert oder gefährdet, zu versetzen.
4. Rechte und Pflichten des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet:
- sich mit der Betriebsordnung des Parkplatzes vertraut zu machen und diese einzuhalten sowie die Preisliste des Betreibers zur Kenntnis zu nehmen;
- das Fahrzeug so abzustellen, dass keine Gefahr entsteht und kein Hindernis für andere Fahrzeuge (einschließlich Motorräder) beim Parken, im Betrieb oder bei der Handhabung entsteht;
- das Fahrzeug so zu sichern, dass weder am Fahrzeug noch an anderen Gegenständen des Kunden oder Dritter Schäden entstehen, insbesondere durch Diebstahlsicherung einschließlich der im Fahrzeug aufbewahrten Gegenstände;
- das Fahrzeug ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen zu parken, andernfalls stimmt der Kunde zu, dass der Betreiber berechtigt ist, das Fahrzeug mittels einer Vorrichtung zur Fahrzeugbewegung auf den nächstgelegenen freien Stellplatz zu versetzen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, für jeden begonnenen Tag, an dem das Fahrzeug außerhalb der ausgewiesenen Stellplätze abgestellt ist, eine Vertragsstrafe von 1.000 CZK an den Betreiber zu zahlen;
- im Falle eines Unfalls oder notwendiger baulicher Maßnahmen auf dem Parkplatz das Fahrzeug zu versetzen oder dessen Versetzung zu dulden;
- sich auf dem Parkplatz rücksichtsvoll und ordnungsgemäß zu verhalten, insbesondere Beschädigungen von Eigentum und Einrichtungen des Parkplatzes oder geparkten Fahrzeugen zu vermeiden, wobei der Kunde für alle Schäden, die er durch sein Verhalten auf dem Parkplatz an fremdem Eigentum verursacht, in vollem Umfang haftet;
- im Falle einer Beschädigung eines anderen Fahrzeugs oder des Parkplatzes dies an der Rezeption des Hotels Thermal zu melden.
- auf Aufforderung des Betreibers oder einer von ihm beauftragten Person seine Identität nachzuweisen.